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Lager-Max – Selbsteinlagerung in Bamberg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LAGER-MAX – Vermietung von Lagerräumen

§ 1 Anbieter / Vermieter

LAGER-MAX, Inhaber: Mehmet Karaca
Zollnerstraße 173, 96052 Bamberg
Telefon: 0951 12091306
E-Mail: info@lager-max.de
Web: www.lager-max.de
Steuernummer: 207/234/70901

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Lagerräume, Lagerboxen und sonstige Lagerflächen zwischen LAGER-MAX (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter den im Mietvertrag bezeichneten Lagerraum ausschließlich zur Lagerung von Gegenständen.

(2) Eine Nutzung zu Wohn-, Arbeits-, Produktions-, Reparatur- oder Handelszwecken sowie als Geschäftsadresse ist untersagt.

(3) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Lagerraum unterzuvermieten oder Dritten ohne Zustimmung des Vermieters zu überlassen.

§ 4 Zustandekommen des Mietvertrags

(1) Der Mietvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Vereinbarung zustande.

(2) Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.

§ 5 Mietdauer und Kündigung

(1) Das Mietverhältnis beginnt zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat.

(3) Nach Ablauf der Mindestmietdauer kann der Mietvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Die Kündigung hat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erfolgen.

§ 6 Miete und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Miete ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen des Mietvertrages.

(2) Die Miete ist monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällig und auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.

(3) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 286, 288 BGB.

§ 7 Zahlungsverzug und Vertragsverletzungen

(1) Gerät der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum Lagerraum zu sperren, den Mietvertrag fristlos zu kündigen sowie den Lagerraum auf Kosten des Mieters räumen zu lassen.

(2) Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Nutzungspflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Lagerraum pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Lagerraum regelmäßig zu kontrollieren.

(3) Unterlässt der Mieter eine regelmäßige Kontrolle über einen längeren Zeitraum, erfolgt dies auf eigenes Risiko.

§ 9 Verbotene Lagergüter

Die Lagerung von Lebensmitteln und verderblichen Waren, Tieren oder Pflanzen, Gefahrstoffen sowie explosiven, entzündlichen oder giftigen Stoffen ist untersagt. Ebenso ist die Einlagerung von Waffen, Munition sowie illegaler oder gestohlener Gegenstände nicht erlaubt. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

§ 10 Schädlingsbefall

(1) Der Mieter darf ausschließlich saubere, trockene und schädlingsfreie Gegenstände einlagern.

(2) Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Schädlingsbefall (z. B. Mäuse, Insekten), sofern dieser nicht nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist.

§ 11 Haftung

(1) Der Vermieter übernimmt keine Obhutspflicht für die eingelagerten Gegenstände.

(2) Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der eingelagerten Sachen – insbesondere durch Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen, Schädlingsbefall oder höhere Gewalt – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Der Abschluss einer Versicherung für die eingelagerten Gegenstände liegt ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.

(4) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder von ihm zugelassene Personen verursacht werden.

§ 12 Vermieterpfandrecht

Dem Vermieter steht an den eingebrachten Gegenständen ein gesetzliches Vermieterpfandrecht gemäß § 562 BGB zu. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände zu verwerten oder – bei fehlendem wirtschaftlichem Wert – zu entsorgen.

§ 13 Rückgabe des Lagerraums

(1) Der Lagerraum ist bei Beendigung des Mietverhältnisses besenrein und vollständig geräumt zurückzugeben.

(2) Zurückgelassene Gegenstände gelten als aufgegeben und können auf Kosten des Mieters entsorgt werden.

§ 14 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 15 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bamberg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306 BGB).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung und behalten ihre Gültigkeit bis zur Bekanntgabe geänderter Bedingungen.

Lager-Max

Ihr Lagerraum in Bamberg & Pettstadt. Sicher, trocken, flexibel.

Standorte

Bamberg
Zollnerstraße 173
96052 Bamberg
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Pettstadt
Ohmstraße 16
96175 Pettstadt
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